Pony zur Verfügung für die Tochter -Rechtsfrage?
[Hits: 1037] Hallo liebe Koppler,
ich halte seit 15 Jahren mein Pferd und unser Kinderpony am Haus. Leider ist unser Pony überraschend gestorben. Nun nach dem ganzen Schreck möchte ich noch kein neues kaufen. Jetzt hätten wir die Möglichkeit, ein Pony zur Verfügung zu bekommen weil die Besitzerin ins Ausland geht.
Nun würde ich ja überwiegend meine Tochter reiten lassen. Natürlich unter Aufsicht. Sie ist 14 und geht seit 8 Jahren regelmäßig in den Unterricht. Ist auch wanderritterfahren und auch im Umgang etc völlig sicher. Frage ist, wie sichere ich das ab?
Ich habe auch eine Tierhüterhaftpflicht. Greift die auch wenn das Pferd unter meiner Obhut zu Schaden kommt und unreitbar wird oder gar stirbt? Ich habe leider bei unserem kerngesunden Pony gesehen wie verdammt schnell das gehen kann, innerhalb von 2 Stunden. Darmdurchbruch.
Wie also sichere ich das alles ab? Ich habe einige Musterverträge angeschaut, aber da kommt nichts von wegen minderjährige Reiter. Würde mich über Tips freuen. Die Eigentümerin möchte Kosten für Tierarzt, Hufschmied, Wurmkur weiter tragen. Ich würde die Stallkosten (ich zahle ja auch für meinen Stall bzw Koppeln Pacht), Unterhalt, Futter und die komplette Versorgung übernehmen, und meine Tochter, evtl auch ich selbst, würde das Pony reiten.
was du neben der Tierhüterhaftpflicht brauchst ist auf jeden Fall auch eine Tierhalterhaftpflicht für das Pony .. und einen Vertrag in dem alle Rechten und Pflichten beider Parteien genau geregelt sind 01.08.2022 - 13:37 Hexle
ach ja hier gibt es Musterverträge u.a. auch für Nutzungsüberlassung
https://elopage.com/s/Pferderecht
... usw. Diese Box enthält insgesamt 11 Beiträge.
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