Rechtlich - nach Kündigung wird die Sattelkammer nicht ausgeräumt
[Hits: 524] Hallo,
wer von euch hatte schon mal so einen Fall, die Einstellerin geht und hat die Sattelkammer nicht ausgeräumt und dies schon seit über 2 Wochen.
wie sieht es da rechtlich aus? Ich kann mir gut vorstellen, dass es in diesem Fall die Dame mit Absicht macht um der Betreiberin eins aus zu wischen.
Wieviel isses denn? ich tät eine Aufforderung mit Termin schicken und ankündigen, dass ich die Sachen sonst vors Tor stelle. Alternativ zuschicken, ich glaub, das wär mir das Porto wert. Oder ihr vor die Haustür stellen. Würd mich da gar nicht gross mit rumärgern wollen08.02.2021 - 11:49 ghariba
rechtlich gesehen, wäre dies nicht möglich und hätte finanzielle Konsequenzen für den anderen Beteiligten,
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