Hobbeln auf dem Anhänger - erlaubt?
[Hits: 672] Moin,
ich hatte gestern einen Anruf eines Richters, der mich fragte, was ich rechtliches über das Hobbeln weiß. Hintergrund: Er hatte auf einem Turnier ein Pferd gesehen, welches im Anhänger gehobbelt wurde. Sowohl vorne als auch hinten.
Der Besitzer fährt mit 2 Pferden zum Turnier und wenn der eine allein bleibt, wird er auf den Anhänger gestellt und vorn und hinten gehobbelt, da er ansonsten rumspackt und sich selbst zerstört. Den Tipp hatte er von seinem TA bekommen.
Sowohl der Richter als auch ich finden es tierschutzrelevant, denn es ist ja kein Notfall, sondern geplant. Grundsätzlich wird ja nur auf der Weide gehobbelt und die Pferde können sich damit bewegen. Auf den Anhänger ist es ja schon fasst eine Fesselung :-(.
Hat jemand eine Idee, wie das rechtlich ist?
Der Richter kann den ja nicht des Platzes verweisen, nur weil er es nicht schön findet. Er muss da eine Handhabe haben.
Ich glaube, dazu gibt es nichts rechtliches. 1. weil das ja hierzulande wirklich kaum einer macht und 2. weil sich wohl keiner vorstellen kann, wie man auf so eine grausame und verschissenen (sorry) Idee kommen kann. Ich würde mal forschen in Richtung Zwangsstand/Untersuchungsstand, das paßt wohl am ehesten. Da gibt es vielleicht Regeln zu wie lange und zweckgebunden.
Mann…die Menschheit ist echt nicht zu überbieten an Irrsinn….06.10.2022 - 12:21 goertzie
Schau mal in die Leitlinien zum Pferdesport, Punkt 6.7 - Fußfesseln und verweilen im Transporter.
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